Genesis-design GmbH - München | AGB / Allgemeine Geschäftsbedingung Produkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB /
Genesis-design GmbH, Stand: 10.05.2011


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
für Erzeugnisse der Genesis-design GmbH.


 

6. Eigentumsvorbehalt
6.1Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Die Abnahme von Wechseln oder Schecks gilt nur zahlungshalber; daher geht das Eigentum an dem jeweiligen Kaufgegenstand erst mit der endgültigen Tilgung der Schuld auf den Käufer über. Zahlung durch Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungs verhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar zahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

7. Mindestbestellwert
7.1Genesis-design GmbH setzt einen Mindestbestellwert in Höhe von EUR 5.000,- voraus. Akzeptiert Genesis-design GmbH einen geringeren Bestellwert als EUR 5.000,- , werden Reisekosten (nationale Flugtickets, Hotelunterbringung der ausländischen Inspekteure), Frachtkosten für Mustersendungen und eine Pauschale in Höhe von EUR 250,- für den erhöhten Aufwand an die Fabrik, separat in Rechnung gestellt.

8. Verpackung
8.1Seemäßige Verpackungskosten bei LCL (Less Container Loading - Sammelgut).
Genesis-design GmbH besteht erfahrungsgemäß auf Holzkisten auf Europaletten, keine Holzverschläge oder gar reine Kartonage bei Sammelgut-verladungen.
Die Klimatischen Bedingungen sowie LCL unvermeidliche Umverladungen lassen keine andere Verpackungsart zu. Pro Holzkisten inklusive Markierung, berechnet Genesis-design GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 35,- bei LCL und Container Load Verschiffung, außer dies wird vom Kunden ausdrücklich untersagt. Einzelverpackungspauschale:
Es fällt für jede Lieferung eine Verpackungs-pauschale von 40,00 € an.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
9.1Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes
geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10. Anzuwendendes Recht
10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren kauf vom 11. April 1980.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist der Sitz unserer Gesellschaft (München). Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Letzter aktueller Stand : 10.05.2011

 

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nach-stehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
1.2Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen wer-den erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk / ex works. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
2.2Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung sofort netto ohne jeden Abzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
2.3Die Zahlung hat zu erfolgen bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Für den Eintritt des Verzuges gilt Paragraph §286 Absatz2 BGB.
2.4Die Aufrechnung mit oder die Verrechnung von Gegenansprüchen des Käufers/Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.5Unsere Angebots- und Rechnungswährung ist EUR, wenn nicht anders vereinbart. Falls eine Fremdwährung vereinbart werden sollte gilt folgende Bedingung. Maßgeblich für die Umrechnung der Währung ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrages gültige Umrechnungskurs. Etwaig entstehende Kosten und Gebühren für die Umwandlung des Zahlungsbetrages in die Rechnungswährung (EUR)
sind von Käufer / Kunde zu tragen.

3.Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10 % der bestellten Ware zulässig. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Mit Verlassen der Fabrik oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets - auch bei CIF / Franko - Lieferung und im Falle des Eigentumsvorbehalts - auf Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen.

4. Beanstandungen
4.1Mängelrügen gegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausrüstung der Waren können, soweit sie nicht durch unsere Allgemeinen Bedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung am Empfangsort der Ware durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen.

5. Gewährleistung
5.1Im Falle einer Gewährleistung sind wir verpflichtet, ein mangelhaftes Gerät oder mangelhafte Teile unentgeltlich durch ein taugliches Gerät oder taugliche Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile sind uns auf unser Verlangen zurückzugeben, die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen. Die Behebung der Mängel durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile oder Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungs-ansprüche aus.

 

 


 
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